10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Brandmatt-Nord“ mit Umweltprüfung

Veröffentlichung / Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

In seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Sasbachwalden den Entwurf vom 22.03.2024 zur 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Brandmatt-Nord“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 1157/32 mit einer Fläche von ca. 0,25 ha und liegt auf der Gemarkung Sasbachwalden, im Ortsteil „Brandmatt“.
Er wird begrenzt im Norden durch das Flurstück Nr. 1134/27 und 1163/19, im Westen durch das Flurstück Nr. 1157/1, im Süden durch das Flurstück Nr. 1157/24 und im Osten durch das Flurstück Nr. 1157/25.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen.

Brandmatt Nord_10. Änderung

 

 

Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich Brandmatt der Gemeinde Sasbachwalden hat ein privater Grundstückseigentümer angrenzend an sein Baugrundstück im planerischen Außenbereich eine Gartenanlage mit Schwimmteich, Wasserlauf und Naturteich errichtet.
Um einerseits dieser Entwicklung Grenzen zu setzen – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Waldabstands und der Unzulässigkeit von Nebenanlagen – und andererseits die bislang errichteten Anlagen zu sichern, wird der derzeit gültige Bebauungsplan „Brandmatt-Nord“ geändert und ergänzt.
Die betreffende Fläche, die vor dem Eingriff Baumbestand aufwies, wird in den Bebauungsplan integriert und als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Schwimmteich festgesetzt.
Die zulässige Nutzung innerhalb der privaten Grünfläche wird eng am Bestand der derzeitigen Gartenanlage ausgerichtet.
Eine weitere bauliche Nutzung der Fläche, beispielsweise durch Nebenanlagen, wird nicht ermöglicht. Entsprechend ist auch der Erlass von örtlichen Bauvorschriften nicht notwendig.
Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan geändert. Außerdem wird eine Waldumwandlung vollzogen, da sich auf der betreffenden Fläche durch Sukzession eine Waldfläche gebildet hatte.

 

Veröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den unten genannten Bestandteilen vom 22.03.2024 sowie die öffentliche Bekanntmachung sind im Internet unter (Startseite > Rathaus > Bauleitpläne > Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanverfahren) sowie unter folgendem Link https://www.gemeinde-sasbachwalden.de/Rathaus/Bauleitplaene/Oeffentlichkeitsbeteiligung-Bauleitplanverfahren zugänglich.

 

Öffentliche Auslegung
Zudem wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB der Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Brandmatt-Nord" mit unten genannten Bestandteilen vom 22.03.2024, vom 24.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 bei der Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, Hauptamt, zu den üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Brandmatt-Nord" in der Entwurfsfassung vom 22.03.204 besteht aus folgenden Teilen:

  • Satzung
  • Planzeichnung
  • Planungsrechtliche Festsetzungen gem. BauGB
  • Begründung
  • Umweltbericht

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind einsehbar:

  • Umweltbericht der die Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft (Landschafts- und Ortsbild), Mensch (Gesundheit und Erholung/Freizeit) sowie Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter untersucht und Maßnahmen zur Eingriffsminimierung bzw. -vermeidung für die einzelnen Schutzgüter, soweit betroffen, enthält, planschmiede hansert+partner mbb Architekten und Stadtplaner, 22.03.2024

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden.  Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.

Sasbachwalden, den 23.04.2024

  

Sonja Schuchter
Bürgermeisterin