Aktuelles-Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen vom 09.05.2025

 Bekanntmachungen vom 09.05.2025  (pdf - 131,85 kB)

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Abwasserverbandes

Freitag, 09.05.2025

09.30 Uhr

Ratssaal, Kirchplatz 1 a, 77880 Sasbach

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Bekanntmachungen vom 02.05.2025

Sasbachwalden_Aussenbereichssatzung_Bischenberg_2-Aenderung_V3-2_Öffentlichkeit_Presseplan_20250425_web

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Außenbereichssatzung Bischenberg

Bekanntmachung gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB

Link zu den Unterlagen

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Bekanntmachungen vom 25.04.2025

 Bekanntmachungen vom 25.04.2025  (pdf - 398,01 kB)

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“

über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“

Bereitgestellt am 17.04.2025

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2025 die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)  beschlossen. Sie wird am 17.04.2025 durch Bereitstellung auf der Homepage der Gemeinde Sasbachwalden www.gemeinde-sasbachwalden.de/Unser-Dorf/Aktuelles bekanntgemacht und tritt gemäß Satzung zum 18.04.2025  in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Sasbachwalden geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn die Bürgermeisterin dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

 

bereitgestellt am 17.04.2025

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Bekanntmachungen vom 17.04.2025

 Bekanntmachungen vom 17.04.2025  (pdf - 236,64 kB)

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Bekanntmachungen vom 11.04.2025

 Bekanntmachungen vom 11.04.2025  (pdf - 216,11 kB)

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Sasbachwalden (Freibad) – Freibadgebührensatzung (FbgS)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Sasbachwalden (Freibad) – Freibadgebührensatzung (FbgS) beschlossen. Sie wird hiermit durch Bereitstellung auf der Homepage der Gemeinde Sasbachwalden www.gemeinde-sasbachwalden.de/Unser-Dorf/Aktuelles bekanntgemacht und tritt gemäß Satzung zum 01.05.2025  in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Sasbachwalden geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn die Bürgermeisterin dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

Bereitgestellt am 04.04.2025

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Bekanntmachungen vom 04.04.2025

 Bekanntmachungen vom 04.04.2025  (pdf - 214,82 kB)

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Bekanntmachungen vom 28.03.2025

 Bekanntmachungen vom 28.03.2025  (pdf - 217,67 kB)

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Bekanntmachungen vom 21.03.2025

 Bekanntmachungen vom 21.03.2025  (pdf - 216,06 kB)

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Bekanntmachungen vom 14.03.2025

 Bekanntmachungen vom 14.03.2025  (pdf - 126,34 kB)

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)

Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der VVG „Brachfeld II“ in Achern

hier:  Bekanntmachung der Einleitung der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

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