Aktuelles-Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)
Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der VVG „Hodapp“ in Achern
hier: Bekanntmachung der Einleitung der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Details
Bekanntmachungen vom 30.05.2025
Bekanntmachung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Brandmatt-Nord, 12. Änderung“
Die vollständigen Unterlagen können HIER abgerufen werden.
bereitgestellt am 23.05.2025

Bekanntmachungen vom 23.05.2025
1. Änderungssatzung der Satzung des Abwasserverbandes Sasbachtal vom 05.06.2024
Aufgrund der §§ 5 und 6 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in den heute gültigen Fassungen, hat die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am 09.05.2025 die
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen. Diese wird am Freitag, 16.05.2025 auf der Homepage der Gemeinde Sasbachwalden https://www.gemeinde-sasbachwalden.de/Unser-Dorf/Aktuelles-Oeffentliche-Bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht:
bereitgestellt am 16.05.2025
Einladung zur öffentlichen Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Achern
Am Donnerstag, 22. Mai 2025, um 18:00 Uhr in Achern, Technisches Rathaus Illenau, Illenauer Allee 70, Sitzungszimmer T009, EG
Tagesordnung - öffentlich -
1. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der VVG Achern „Brand-matt Nord", Gemarkung Sasbachwalden, hier:
- Empfehlung zur Annahme der Behandlung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und
- Feststellung des Entwurfes der Flächennutzungsplanteiländerung
2. Anfragen und Verschiedenes
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur Sitzung eingeladen.

Bekanntmachungen vom 16.05.2025

Bekanntmachungen vom 09.05.2025
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Abwasserverbandes
Freitag, 09.05.2025
09.30 Uhr
Ratssaal, Kirchplatz 1 a, 77880 Sasbach

Bekanntmachungen vom 02.05.2025

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Außenbereichssatzung Bischenberg
Bekanntmachung gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachungen vom 25.04.2025
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“
über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
Bereitgestellt am 17.04.2025
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2025 die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen. Sie wird am 17.04.2025 durch Bereitstellung auf der Homepage der Gemeinde Sasbachwalden www.gemeinde-sasbachwalden.de/Unser-Dorf/Aktuelles bekanntgemacht und tritt gemäß Satzung zum 18.04.2025 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Sasbachwalden geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn die Bürgermeisterin dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
bereitgestellt am 17.04.2025