Bebauungsplan Brandmatt Nord

Inkrafttreten der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Brandmatt-Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch (BauGB) in Sasbachwalden

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2022 die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Brandmatt-Nord“ mit zeichnerischem Teil und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.03.2022, im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf das Flurstück Nr. 1134/26 und bewirkt eine Verschiebung des bisherigen Baufensters um 20 m nach Osten. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.03.2022 (siehe Aushang an Verkündigungstafel Rathaus Sasbachwalden).

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Brandmatt-Nord“ tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Satzung, zeichnerischem Teil, Begründung, und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  können bei der Gemeinde Sasbachwalden, Hauptamt, Kirchweg 6, Zimmer E 14, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Auf die ab dem 13.05.2022 für die Dauer von mindestens einer vollen Woche an der Verkündigungstafel des Rathauses angeschlagene öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.