Friedhof, Grabwahl, Grabpflege

Beim Eintritt eines Sterbefalls, wenden Sie sich als Angehörige gerne an die Gemeinde Sasbachwalden, wir beraten Sie und teilen Ihnen mit, welche Formalitäten Sie beachten müssen und wie das weitere Vorgehen ist, wenn Sie ein Grab auf dem Friedhof der Gemeinde Sasbachwalden wählen.

Grabarten

Auf dem Friedhof der Gemeinde Sasbachwalden werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

  1. Reihengräber
  2. Urnenreihengräber
  3. Wahlgräber
  4. Urnenwahlgräber
  5. Wahlgräber als Rasengrabfeld (nur Umwandlung auf Antrag)
  6. Anonyme Urnenreihengrabstätten
  7. Urnenreihengrab im Baumfeld
  8. Gärtnerbetreutes Grabfeld
  9. Urnenreihengrab im Rasenfeld
  10. Gemeinschaftsgrabstätte für Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborene „Sternenkinder“
  11. Ehrengrabstätten und besonders erhaltenswerte Grabstätten

  

Ruhezeit/Nutzungszeit

Die Ruhezeiten der jeweiligen Grabarten betragen:

-          Bei Tot- und Fehlgeburten sowie Ungeborenen 6 Jahre

-          Bei verstorbenen Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahr gestorben sind, 10 Jahre

-          Bei Aschen 20 Jahre

-          Bei Verstorbenen in Erdbestattung 25 Jahre.

Die Nutzungszeit kann, nach Ablauf der Ruhezeit, auf Antrag, auch verlängert werden.

Grabpflege

Die meisten Friedhofsverwaltungen schreiben die Gestaltung und Pflege von Gräbern vor.
Informationen hierzu, sind in unserer Friedhofsatzung festgeschrieben, erkundigen Sie sich über die unterschiedlichen Vorschriften gerne bei uns.

Die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Anlage Gebührenverzeichnis finden Sie HIER.

Rechtgrundlagen:

§ 1 Allgemeines
§ 12 Reihengräber und Wahlgräber
§ 13 Grüfte und Grabgebäude
§ 14 Gestaltung und Ausstattung
§ 31 Bestattungspflichtige

 

Kontaktdaten: rathaus@sasbachwalden.de
07841 64079-18