Ortsrecht
Aktuelle Satzungen der Gemeinde Sasbachwalden
Hinweis an Hundebesitzer
Wer Hunde mit sich führt oder frei laufen lässt, hat dafür zu sorgen, dass diese vor allem Gehwege, Plätze oder Blumenanlagen nicht beschmutzen oder beschädigen. Auch Wiesen und Felder sollten von Hundekot freigehalten werden, da dieser bei Weidetieren Krankheiten auslösen kann. Daher ist es wichtig, Hundekot ordnungsgemäß zu beseitigen. Zu diesem Zweck sollte ein Plastikbeutel beim "Gassi-Gehen" immer mit dabei sein. Die Gemeinde Sasbachwalden gibt kostenlos Tüten für die Beseitigung des Hundekots aus, die über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Tüten können im Rathaus Sasbachwalden abgeholt oder an den „Belloo-Stationen“ gezogen werden.
Bitte bedenken: Wer den Kothaufen seines Hundes liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Sasbachwalden zu einem Bußgeld führt.