Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle:
Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich auch an das zuständige Jugendamt wenden.
In Notfällen oder wenn Sie beispielsweise akut von Gewalt bedroht sind, können Sie die Polizei einschalten.
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Sie sind von Zwangsverheiratung betroffen oder bedroht, das heißt Sie sehen die Gefahr, gegen Ihren Willen verheiratet zu werden? Dann können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Zwangsverheiratung ist in Deutschland eine Straftat.
keine
keine
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
16.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg