Verfahren

Zwangsverheiratung

Zwangsverheiratung verhindern

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle:

  • Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich auch an das zuständige Jugendamt wenden.

In Notfällen oder wenn Sie beispielsweise akut von Gewalt bedroht sind, können Sie die Polizei einschalten.

Zuständikgeit

  • Beratungsstellen verschiedener Vereine und Organisationen oder
  • bei Minderjährigen: das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.


Voraussetzungen

Sie sind von Zwangsverheiratung betroffen oder bedroht, das heißt Sie sehen die Gefahr, gegen Ihren Willen verheiratet zu werden? Dann können Sie sich an folgende Stellen wenden:


Informationen

Zwangsverheiratung ist in Deutschland eine Straftat.


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

Strafgesetzbuch (StGB):

  • § 237 Zwangsheirat

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 37 Absatz 2a Recht auf Wiederkehr
  • § 51 Absatz 4 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1317 Absatz 1 Antragsfrist

Freigabevermerk

16.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg