Sie können den Wahlschein beantragen:
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Sie
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen (bei der Landtagswahl 2026 damit spätestens bis zum 15. Februar 2026) vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Gesetz über die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz -LWG):
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetz (Landeswahlordnung - LWO):
08.12.2025 Innenministerium Baden-Württemberg