Als pflegebedürftige Person der Pflegegrade eins bis fünf haben Sie Anspruch auf verschiedene ambulante Pflegeleistungen, sofern Sie zu Hause versorgt werden.
Wenn Sie zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, können Sie sogenannte Pflegesachleistungen erhalten. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit dem Pflegedienst ab. Sofern Sie die Pflege privat organisieren durch An- oder Zugehörige, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, welches direkt an Sie ausgezahlt wird.
Beide Leistungen können auch kombiniert werden in Form der sogenannten "Kombinationsleistung". Nehmen Sie die Pflegesachleistung nicht vollständig in Anspruch, erhalten Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Die Höhe berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen zustehendem Höchstbetrag und tatsächlich in Anspruch genommener Pflegesachleistung.
Bei häuslicher Pflege hängt die Höhe der Sach- und Geldleistungen vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.
Monatliche Sachleistung
Monatliches Pflegegeld
Zusätzlicher Entlastungsbetrag
Daneben haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade eins bis fünf Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,00 EUR monatlich.
Der Betrag ist zweckgebunden und dürfen Sie nur verwenden für:
Darüber hinaus können Sie weitere ambulante Pflegleistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch nehmen. Bei Fragen zur Leistungsinanspruchnahme oder zur Abrechnung können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg wenden.