Lebenslagen

Familie in der Gesellschaft

Alleinerziehende

Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen den anderen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.

Verfahren

Familiengerichte
Hilfen für Allein-Erziehende
Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten
Beistandschaft des Jugendamts - beantragen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter
Unterhaltsvorschuss beantragen