Lebenslagen

Fahrzeuge

Änderung von Einträgen

Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.

Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.

Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.

Verfahren

Technische Änderungen am Kraftfahrzeug
Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung für behinderte Menschen beantragen
Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen (ohne Halterwechsel)
Fahrzeuge
Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung mitteilen