Lebenslagen

Zuwanderung

Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe.

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Verfahren

Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen
Zuwanderung
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte beantragen
Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländer) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutsche) - Aufenthaltserlaubnis beantragen