Lebenslagen

Gewerbe

Register und Rollen

Für den Nachweis, dass Sie Ihr Gewerbe auch ausüben dürfen, sind bei der Gewerbeanmeldung in vielen Fällen weitere Schritte und Unterlagen notwendig.

Erfordert Ihr Gewerbebetrieb beispielsweise einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Für bestimmte Gewerbe wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Darin steht, ob eine juristische oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Den Auszug benötigen Sie als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Ohne ihn kann die zuständige Stelle nicht prüfen, ob Sie eine Genehmigung für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) erhalten.

Im Bereich des Handwerks ist der

  • selbstständige Betrieb
  • eines zulassungspflichtigen Handwerks
  • als stehendes Gewerbe

nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.

Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

Sind Sie im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig, müssen Sie sich unter Umständen in das Vermittlerregister eintragen.

Verfahren

Starter-Center der Handwerkskammern Baden-Württemberg
Gewerberegisterauskunft beantragen
Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
Handwerksrolle - Auskunft beantragen
Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen
Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk nach § 7a HWO beantragen
Registergerichte (Handelsregister)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Handelsregister - Eintragung anmelden
Gewerbezulassung
Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung für EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen (nach § 9 Abs. 1 HWO) beantragen
Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO beantragen
Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
Handelsregister - Einsicht nehmen
Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten anzeigen
Eintragung in die Handwerksrolle beantragen