Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (VVG) mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden hat per elektronischem Verfahren am 16.01.2025 den Entwurf der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes „Brandmatt Nord“ in Sasbachwalden gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Flächennutzungsplanänderung dient zur bauplanungsrechtlichen Sicherung einer privaten Gartenanlage in Sasbachwalden im Bereich „Brandmatt Nord“.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Brandmatt Nord“ in Sasbachwalden wird mit Begründung, Flächensteckbrief, Abwägungstabelle zur Frühzeitigen Beteiligung und Umweltbericht in der Zeit vom
03.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025
unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, Hauptamt, Zimmer E14, sowie in den drei anderen Mitgliedskommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, Lauf und Sasbach in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
- Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt: bestehende gesetzlich geschützte Biotope, Biotop- und Nutzungstypen, Untersuchung Avifauna (45 Vogelarten u.a. Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Goldammer, Haussperling, Klappergrasmücke, Star, Trauerschnäpper, Grauschnäpper, Türkentaube und Weißstorch), Fledermäuse (Zwergfledermaus, Rauhaut-/Weisrandfledermaus, Mausohren, Mückenfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr), Reptilien (Mauereidechse, Zauneidechse), keine Vorkommen von Haselmaus, Amphibien und Faltern. Biotopverbund
- Schutzgut Boden und Fläche: Bodentypen, Versiegelung, Schadstoffimmissionen, Altlasten/Altstandorte, Kampfmittel, Bodenschutz
- Schutzgut Wasser: Grundwasser, Überflutungsgebiete, Wasserschutzgebiete, Gewässer
- Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung, Luftqualität
- Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Arbeiten, Erholung, Gesundheit, Lärm und Schadstoffe
- Schutzgut Landschaft: Streuobstbestände, Gehölze, Einbindung in die Landschaft
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Potentiale vorhanden
- Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Boden/Grundwasser/Klima/Landschaftsbild
Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Achern (stadtplanung@achern.de) abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=achern) zugänglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Achern, 31.01.2025
Manuel Tabor
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft