Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)

Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der VVG „Hodapp“ in Achern

hier:  Bekanntmachung der Einleitung der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (VVG) mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Zweck der Flächennutzungsplanteiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Hodapp“ (Regelverfahren nach § 2 BauGB), der ebenfalls im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt wird. Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird im Umweltbericht dargestellt.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung ergibt sich aus der abgedruckten (unmaßstäblichen) Planskizze.

Geltungsbereich FNP Hodapp

Zur Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) kann der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Zeit

 

vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025

 

unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene abgerufen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, Hauptamt, Zimmer E14, sowie in den drei anderen Mitgliedskommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, Lauf und Sasbach in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail (stellungnahmen@achern.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Achern, Technisches Rathaus, Illenauer Allee 70 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteiländerung unberücksichtigt bleiben.

 

Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

Achern, 06.06.2025

 

 

Manuel Tabor

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft

In Vertretung: Andreas Kollefrath, Bürgermeister