Bekanntmachungen 2024
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) beschlossen. Sie wird am 20.12.2024 durch Bereitstellung auf der Homepage der Gemeinde Sasbachwalden https://www.gemeinde-sasbachwalden.de/Unser-Dorf/Aktuelles bekanntgemacht und tritt gemäß Satzung zum 01.01.2025 in Kraft.
Jahresrechnung 2022
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2024 die Jahresrechnung 2022 gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt. Der Feststellungsbeschluss ist ab dem 20.12.2024 auf der Homepage www.gemeinde-sasbachwalden.de veröffentlicht. In der Zeit vom 20.12. bis 10.01.2024 liegt die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht im Rathaus Sasbachwalden, Kirchweg 6, Zimmer E 05 öffentlich aus.

Bekanntmachungen vom 20.12.2024
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Abwasserverbandes Sasbachtal für das Haushaltsjahr 2025
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 27.11.2024 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandversammlung am 22.11.2024 beschlossenen Haushaltssatzung 2025 wie folgt bestätigt:
Mitteilung des Landratsamts Ortenaukreis - Amt für Waldwirtschaft -
Förderrichtlinie "Nachhaltige Waldwirtschaft" im Jahr 2025
Die Bekanntmachung können Sie hier öffnen:
Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Bühl-Eisental (HWS) Landkreis Rastatt
Schlussfeststellung vom 05. Dezember 2024
Bekanntmachung bitte hier öffnen:

Bekanntmachungen vom 13.12.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)
Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern in den Gewannen „Eichholz“ und „Brachfeld“
hier: Genehmigung
Details
Bekanntmachungen vom 06.12.2024
Bekanntmachung nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz
Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums auf Gemarkung Sasbachwalden zu entscheiden:
Flstnr. 1241 Waldfläche mit insgesamt 27448 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 1198/6 Verkehrsfläche mit insgesamt 1253 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 1235/1 Waldfläche mit insgesamt 5991 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 1238/2 Waldfläche mit insgesamt 5902 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 1238/3 Verkehrsfläche mit insgesamt 855 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 1239/1 Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Waldfläche mit insgesamt 6024 m²;
in Verbindung mit Flstnr. 1240/1 Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Waldfläche mit insgesamt 5285m²;
in Verbindung mit Flstnr. 1241/2 Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche mit insgesamt 3736 m².
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse am Gesamtvertrag, mit Angabe der Kaufpreisvorstellung unter Vorlage eines Finanzierungsnachweises, dem Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Landwirtschaft -, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitteilen und begründen. Interessensmitteilungen ohne konkrete Kaufpreisvorstellungen oder ohne Vorlage eines Finanzierungsnachweises können keine Berücksichtigung finden.
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserverbands Sasbachtal für das Haushaltsjahr 2023
eingestellt am 29.11.2024
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserverbands Sasbachtal für das Haushaltsjahr 2022
eingestellt am 29.11.2024
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserverbands Sasbachtal für das Haushaltsjahr 2021
eingestellt am 29.11.2024
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserverbands Sasbachtal für das Haushaltsjahr 2020
eingestellt am 29.11.2024
