Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern

Genehmigung durch das Regierungspräsidium

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 06.11.2023 die am 27.09.2023 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Achern, der Stadt Rheinau und den Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Ottenhöfen im Schwarzwald, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung auf die Große Kreisstadt Achern zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern genehmigt. Die Genehmigung und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sind in vollem Wortlaut hier abrufbar: