Ausstellung von Kinderreisepässen

Nur noch bis 31.12.2023 möglich

Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt werden. Dasselbe gilt für die Verlängerung von Kinderreisepässen vor deren Ablauf um ein weiteres Jahr. Die Gründe hierfür und weitere Informationen zur Abschaffung können auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter dem Begriff „Reisepass für Kinder“ entnommen werden (https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html).  Wer deshalb noch in diesem Jahr einen Kinderreisepass für seine Kinder unter 6 Jahren beantragen möchte oder den vorhandenen Kindereisepass vor Ablauf desselben verlängern möchte, wendet sich bitte an das Bürgermeisteramt (so lange Vorrat reicht).