Grundsteuer
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 1000 v. H.
- Grundsteuer B (Grundstücke) 360 v. H.
Ab dem Jahr 2025 basiert der Grundsteuerbescheid erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, durch das die Ermittlung der Grundsteuer neu geregelt worden ist. Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid haben, gibt es je nach Thema unterschiedliche Ansprechpartner:
- Bodenrichtwert - Gutachterausschuss gutachterausschuss@achern.de
- Gutachten für geringeren tatsächlichen Wert des Grund und Bodens - Gutachterausschuss (s.o.) sowie Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grund und Boden nach § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz
- Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag - Finanzamt Offenburg - Telefon 0781/12026-4119, 0781/12026-4120 und 0781/12026-4118 oder über das Kontaktformular des Finanzamts
- Hebesatz, festgesetzte Grundsteuer und Grundsteuerbescheid - kaemmerei@sasbachwalden.de
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de.