Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte
Gutachterausschuss
1. Gutachterausschuss seit 01.01.2020
Die Aufgaben des bisherigen Gutachter-Ausschusses der Gemeinde Sasbachwalden wurden zum 01.01.2020 an den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Achern übertragen. Auskünfte zu Grundstückswerten, sonstigen Wertermittlungen, Kaufpreissammlung usw. für Sasbachwalden erhalten Sie deshalb in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses.
2. Bodenrichtwerte
Seit Januar 2020 werden die Aufgaben der Stadt Rheinau sowie der Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach im Bereich Gutachterausschuss im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vom Team des Gemeinsamen Gutachterausschuss Achern erfüllt. In Zusammenarbeit mit den 26 ehrenamtlichen Gutachtern wurden nun zum zweiten Mal die Bodenrichtwerte verabschiedet. Die Bodenrichtwerte sind im
Wesentlichen stabil geblieben; in Teilbereichen gab es leichte Erhöhungen.
In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse auf Stadt- beziehungsweise Gemeindeebene angesiedelt. Die Grundlagen des Gutachterausschusswesens sind im Wesentlichen im Baugesetzbuch § 192 – 199 und in den Gutachterausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Bei den Mitgliedern des Gutachterausschusses handelt es sich um sachkundige und erfahrene Personen auf dem Gebiet der Wertermittlung.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten auch die Führung einer Kaufpreissammlung und die Auswertung wertermittlungsrelevanter Daten sowie die Ermittlung von Bodenrichtwerten.
Wesentlicher Bestandteil der Datengrundlage zur Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses geführten Kaufpreise. Diese werden für die Richtwertermittlung der Baulandwerte und der Bodenwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke verwendet.
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt. Darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwertes, auch im Zusammenhang mit der Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mündlich (gebührenfrei) und schriftlich (gegen Gebühr gemäß Satzung) an „Jedermann“ erteilt. Die nun beschlossenen Bodenrichtwerte und die dazugehörigen Bodenrichtwertkarten für Sasbachwalden sind über das Landesportal "BORIS" abzurufen.
3. Bodenrichtwerte des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern zum 01.01.2023
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung und § 13 ff der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 auf Grundlage der Kaufpreissammlung für das gesamte Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, flächendeckend zu ermitteln.
Die Bodenrichtwerte sind zum Stichtag 01.01.2023 zu ermitteln.
4. Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform
Die beschlossenen Bodenrichtwerte, die zur Abgabe der Feststellungserklärung im Hinblick auf die Grundsteuerreform benötigt werden, sind seit 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg „Boris-BW“ veröffentlicht. Ab sofort stellt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern, welche auch diese Aufgabe für die Gemeinde Sasbachwalden erledigt, für die Bürger eine Kurzanleitung zum Abrufen der Informationen zur Verfügung. Diese kann eingesehen werden auf der städtischen Homepage der Stadt Achern www.achern.de unter dem Stichwort „Bodenrichtwerte“. Nähere Informationen zur Grundsteuerreform gibt es unter www.grundsteuer-bw.de.
Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 05.10.2022: