Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanverfahren
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) ist die Öffentlichkeit über die Planungen und deren Auswirkung zu informieren und es ist ihr zur Äußerung und Erörterung Gelegenheit zu geben. Dazu sind die Pläne für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches müssen der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet eingestellt werden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch).
Im Folgenden sind die zurzeit sich in der „Frühzeitigen Beteiligung“ nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. in der „Offenlegung“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch befindlichen Bauleitpläne der Gemeinde Sasbachwalden und der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (Flächennutzungsplan) eingestellt.