Abwasserentsorgung

Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis

Abwasser
Abwasser - © Gemeinde Sasbachwalden

Grundsätzlich wird die Abwasserentsorgung (Grundstücksentwässerung) von den Gemeinden und Städten als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Abwasser darf in Gewässer nur eingeleitet werden, wenn es bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die im Wasserhaushaltsgesetz und der Abwasserverordnung einheitlich für Deutschland festgelegt sind.

Die jeweiligen Gemeinde und Städte müssen hierzu Kläranlagen errichten, um diese Anforderungen einzuhalten. Die Gemeinde Sasbachwalden hat hierzu in Kooperation mit den Gemeinden Lauf und Sasbach sowie der Stadt Achern (Sasbachried) den Abwasserverband Sasbachtal zur Abwasserbeseitigung gegründet. Das Abwasser dieser vier Kommunen wird in der gemeinsamen Verbandskläranlage in Sasbachried aufbereitet. 

Die Gemeinde Sasbachwalden verfügt über 23,75 km Schmutzwasser-, 10,87 km Regenwasser- sowie 1,84 km Mischwasserkanäle.

In der gemeindlichen Abwassersatzung werden die Rahmenbedingungen (u. a. Geltungsbereich, Einleitbedingungen, Anschluss und Benutzung, Beiträge, Gebühren) geregelt. Die für einen Neuanschluss an den Kanal erforderlichen Anträge erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Sasbachwalden.

Für Notfälle bei Ihrer Abwasserentsorgung ist ein Notdienst rund um die Uhr unter der Fon: 07841/686-99 für Sie eingerichtet.

Haben Sie hierzu Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kanalaufseher, Herrn Markus Doninger, Fon: 07841/686-37 (mobil 0152/56742996)  oder an die Gemeindeverwaltung Sasbachwalden, Herrn Hauptamtsleiter Jürgen Zeilfelder, Fon: 07841/64079-17, E-Mail j.zeilfelder@sasbachwalden.de.