Verwaltungseinheiten

Vormundschaften/ Pflegschaften Offenburg [Landratsamt Ortenaukreis]

Amtsvormundschaften oder Amtspflegschaften werden entweder aufgrund gesetzlicher Regelungen oder nach Bestellung durch das Familiengericht geführt. Eine Vormundschaft (Vertretung der/des Minderjährigen in allen Bereichen -Personensorge und Vermögenssorge-) wird vom Familiengericht angeordnet und ein Vormund bestellt, wenn das Kind/der Jugendliche nicht unter elterlicher Sorge steht oder die elterliche Sorge ruht.

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Badstraße 20
77652 Offenburg
Tel.: 0781 805 9748 Fax: 0781 805 9704
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