Vormundschaften/ Pflegschaften Offenburg [Landratsamt Ortenaukreis]
Amtsvormundschaften oder Amtspflegschaften werden entweder aufgrund gesetzlicher Regelungen oder nach Bestellung durch das Familiengericht geführt. Eine Vormundschaft (Vertretung der/des Minderjährigen in allen Bereichen -Personensorge und Vermögenssorge-) wird vom Familiengericht angeordnet und ein Vormund bestellt, wenn das Kind/der Jugendliche nicht unter elterlicher Sorge steht oder die elterliche Sorge ruht.
Hausanschrift
Badstraße 20
77652 Offenburg
Tel.: 0781 805 9748 Fax: 0781 805 9704
Internet:
http://www.ortenaukreis.de
Postanschrift
Tel.: 0781 805 9748 Fax: 0781 805 9704
Internet:
http://www.ortenaukreis.de
Sprechzeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. )
Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Formulare