Unterhaltsvorschussleistungen Offenburg [Landratsamt Ortenaukreis]
Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, können Sie einen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.
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77652 Offenburg
Tel.: 0781 805 6322 Fax: 0781 805 9750
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