die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden,
der Schutz des Bundesverfassungsgerichtes und
am Flughafen Stuttgart der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.
Konkret umfasst die Zuständigkeit rund 353 Kilometer Landgrenzlänge zur Schweiz und Frankreich und mehr als 1000 Bahnhöfe beziehungsweise Haltepunkte sowie über 4000 Bahnkilometer.