Verfahren

Erdbestattung - Beerdigung beauftragen

Verfahrensablauf

Sie müssen eventuell bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragen.

Zuständikgeit

Der jeweilige Friedhofsträger.


Voraussetzungen

  • Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung liegt vor,
  • die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterberegister eingetragen ist ,
  • die Todesart ist nicht oder nicht mehr ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der verstorbenen Person ist durch die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht erfolgt,
  • der Leichenpass liegt vor (nur erforderlich für Verstorbene, die aus einem Gebiet außerhalb Baden-Württemberg überführt werden )
    Hinweis: Da nicht in allen Bundesländern von Deutschland Leichenpässe ausgestellt werden, genügt auch eine nach den Vorschriften dieses anderen Landes ausgestellte Bescheinigung, aus der sich die Zulässigkeit der Bestattung ergibt.


Informationen

Die Erdbestattung ist die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte.

Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.

Grundsätzlich dürfen für die Erdbestattung nur Holzsärge verwendet werden. Auch andere, dem Holz gleichwertige Materialien, die eine würdige und pietätvolle Gestaltung der Särge gewährleisten und die Funktionen des Holzsargs gleichwertig erfüllen, können von der Gemeinde zugelassen sein.

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, die Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.

Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.


Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Leichenpass für Verstorbene, die aus einem Gebiet außerhalb Baden-Württemberg überführt werden bzw. eine Bescheinigung, aus der sich die Zulässigkeit der Bestattung ergibt (s.o.)


Gebühren

Die Gebühren sind in der jeweiligen Friedhofssatzung geregelt.

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz:

  • § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
  • § 36 Frühester Bestattungszeitpunkt
  • § 37 Bestattungs- und Beförderungsfrist

Bestattungsverordnung:

  • § 14 Sargbestattung

Freigabevermerk

01.02.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg