Verfahren

Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen

Verfahrensablauf

Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder ein interessierter Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung.

Die Organisation kann nun für Sie online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.

Zuständikgeit

Ihre Organisation, Institution, Kommune oder ihr Verein, sofern das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung erteilt hat.


Voraussetzungen

Es muss sich um bürgerschaftliches oder ehrenamtliches Engagement handeln, das in Baden-Württemberg stattfindet bzw. stattgefunden hat.


Informationen

Sie engagieren sich regelmäßig oder zeitlich befristet bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder in einer Kommune, z.B. durch Projektarbeit? Dann können Sie sich verschiedene Angaben und die dabei erworbenen Kompetenzen dokumentieren lassen. Dies kann auch im Berufsleben von Vorteil sein.

Angaben:

  • Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitsbereich, konkrete Arbeitsschwerpunkte, Besonderheiten des Engagements wie z.B. Leitungsaufgaben)
  • Fachwissen (z.B. kaufmännisches Wissen, handwerkliche, pädagogische oder psychologische Fähigkeiten)
  • Sozialkompetenzen (z.B. Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität)
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

entfällt

Freigabevermerk

26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Formulare