Verfahren

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Zuständikgeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes


Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.


Informationen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg