Verfahren

Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

Verfahrensablauf

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

Zuständikgeit

Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,

  • in welchem Sie wohnen beziehungsweise
  • in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind


Voraussetzungen

Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde


Informationen

Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.


Erforderliche Unterlagen

  • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdschein
  • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht


Gebühren

Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)

Freigabevermerk

08.04.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg