Verfahren

Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Verfahrensablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

Zuständikgeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat


Voraussetzungen

  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände


Informationen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.


Erforderliche Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses
  • der Satzungsänderung
  • des Stiftungsgeschäftes


Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

08.01.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg