Verfahren

Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

Verfahrensablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

Zuständikgeit

das Rechtsdienstleistungsregister


Voraussetzungen

keine


Informationen

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.

Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

§ 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)

Freigabevermerk

Stand: 17.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Formulare