Haushaltsplan und Wirtschaftsplan 2024

Das Landratsamt Ortenaukreis hat mit Schreiben vom 15. Februar 2024 gemäß § 81 Abs. 2, i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO sowie § 3 EigBG i.V.m. § 96 Abs. 1 GemO die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses über die Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Sasbachwalden und den Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Sasbachwalden bestätigt.

Gleichzeitig wurde genehmigt:

 

  1. Nach § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 519.000 EUR
  2. Nach § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite von 2.000.000 EUR
  3. Nach § 96 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Sasbachwalden“ vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 146.000 EUR.
  4. Nach § 96 Abs. 1  i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO den im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Sasbachwalden“ vorgesehenen Höchstbetrag der Kassenkredite von 500.000 EUR.

 

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan sind gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung ab 23.02.2024 auf der Homepage der Gemeinde Sasbachwalden – www.gemeinde-sasbachwalden.de – veröffentlicht und für die Dauer einer vollen Woche an der Verkündigungstafel des Rathauses Sasbachwalden angeschlagen. Ferner liegen der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan ab 23.02.2024 für die Dauer von sieben Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 2024_Haushaltssatzung Gemeinde  (pdf - 174,15 kB)

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 (4) GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Den vollständigen Haushaltsplan finden Sie hier:

 Haushaltsplan 2024  (pdf - 11,17 MB)