Schöffenwahl 2023

Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und die Einschätzungen und Überzeugungen von ehrenamtlichen Schöffen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung. Es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis.

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen. 

 

Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. 

 

Die Gemeinde erstellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Landgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.

 

Eine sehr interessante Homepage zum Thema mit dem Bewerbungsablauf und Downloadmöglichkeiten – insbesondere für jüngere Menschen aber nicht nur – gibt es hier: www.schoeffenwahl2023.de. Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können aber auch der Informationsbroschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg „Leitfaden für Schöffen“ entnommen werden, die im Rathaus – Bürgerbüro erhältlich ist bzw. nachfolgend als pdf abrufbar ist. Ebenso können sich am Schöffenamt Interessierte mit dem Bewerbungsvordruck über die Gemeindeverwaltung bewerben.

 

Ferner werden Jugendschöffen und Jugendschöffinnen für die Periode 2024 bis 2028 neu gewählt. Auch hierzu können sich geeignete Interessenten mit dem unten angehängten Bewerbungsvordruck bei der Gemeindeverwaltung bewerben. Die Vorschläge werden dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises zugeleitet, welcher die Vorschlagsliste für Jugendschöffen und Jugendschöffinnen aufstellt und bei den Amtsgerichten einreicht, welche die Jugendschöffenwahl durchführen.

Ansprechpartner bei Fragen ist im Rathaus Sasbachwalden Jürgen Zeilfelder, Hauptamtsleiter, Tel. 07841/64079-17 oder j.zeilfelder@sasbachwalden.de.