Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)

Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern in den Gewannen „Eichholz“ und „Brachfeld“ in Achern

hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planauslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den Gewannen „Eichholz“ und „Brachfeld“ in Achern beschlossen. Die Offenlage erfolgte vom 27.02.2023 bis einschließlich Freitag, 31.03.2023. Nach der Offenlage wurden noch Änderungen- und Ergänzungen an den Planunterlagen notwendig, die eine erneute, verkürzte Offenlage erfordern.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.05.2023 wird nach § 4 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Flächennutzungsplan-Entwurfs vorgebracht werden.

 

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan weist für den im Lagerplan dargestellten Geltungsbereich zum größten Teil geplante Grünflächen mit Zweckbestimmung "Sport und Freizeit" sowie Gemeinbedarfsflächen mit Zweckbestimmung "Schule" aus. Geringe Teilflächen sind als Verkehrsflächen und Freiflächen ausgewiesen. Die geplante Nutzung „Sondergebiet Klinik" und die „Nordtangente“ entwickeln sich somit nicht aus dem Flächennutzungsplan, so dass dieser punktuell geändert werden muss.

 

Zweck der Flächennutzungsplanteiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Ortenau-Klinikum Achern“ (Regelverfahren nach §2 BauGB) und für den Bebauungsplan „Nordtangente“, der ebenfalls im Regelverfahren nach §2 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist aus der beigefügten Planskizze ersichtlich. Er wird im Norden durch die Ortslage Sasbach und durch das Gewerbegebiet Sasbach, im Westen durch das Gewerbegebiet „Heid“ Achern, im Süden durch die Ortslage Achern mit Morezstraße und Kirchstraße und im Osten durch die Sasbacher Straße / Hauptstraße Sasbach und durch das Gymnasium Achern und die Hornisgrindehalle begrenzt.

Geltungsbereich FNP-Änderung Eichholz und Brachfeld

Die erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfes erfolgt demgemäß im Zeitraum vom

12. Juni 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023.

Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Gemeindeverwaltung Sasbachwalden, Kirchweg 6, Hauptamt, Zimmer E14 während der üblichen Dienststunden informieren. Die Planunterlagen liegen gleichzeitig in den drei anderen Mitgliedskommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Achern, Lauf und Sasbach in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie folgende umweltbezogene Unterlagen:

  1. Umweltbericht
    Bresch, Henne, Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbH (bhmp) – Stand: 22.12.2022
  2. Variantenuntersuchung Nordtangente Achern – Bericht Verkehrsuntersuchung
    GEVAS Humberg + Partner – Stand: 07.2022

 

sowie die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

  • Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt: bestehende gesetzlich geschützte Biotope, Biotop- und Nutzungstypen, Untersuchung Avifauna (45 Vogelarten u.a. Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Goldammer, Haussperling, Klappergrasmücke, Star, Trauerschnäpper, Grauschnäpper, Türkentaube und Weißstorch), Fledermäuse (Zwergfledermaus, Rauhaut-/Weisrandfledermaus, Mausohren, Mückenfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr), Reptilien (Mauereidechse, Zauneidechse), keine Vorkommen von Haselmaus, Amphibien und Faltern. Biotopverbund
  • Schutzgut Boden und Fläche: Bodentypen, Versiegelung, Schadstoffimmissionen, Altlasten/Altstandorte, Kampfmittel, Bodenschutz
  • Schutzgut Wasser: Grundwasser, Überflutungsgebiete, Wasserschutzgebiete, Gewässer
  • Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung, Luftqualität
  • Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Arbeiten, Erholung, Gesundheit, Lärm und Schadstoffe
  • Schutzgut Landschaft: Streuobstbestände, Gehölze, Einbindung in die Landschaft
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Potentiale vorhanden
  • Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Boden/Grundwasser/Klima/Landschaftsbild

 

Im Rahmen der Offenlage wurden keine zusätzlichen umweltrelevanten Themen vorgetragen.

Die im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind dokumentiert und finden im weiteren Verfahren Berücksichtigung.

Nach § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet einzustellen. Die Bekanntmachung zur Offenlage ist unter https://www.achern.de/de/Bekanntmachungen/ eingestellt. Während der Zeit der öffentlichen Auslegungen vom 12. Juni 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023 sind die Unterlagen der erneuten Offenlegung auf der Homepage der Stadt Achern unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene/ abrufbar sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=achern) zugänglich.

 

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Flächennutzungsplan-Entwurfs bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlungen der Stellungnahmen im Gemeinderat mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

Achern, den 26.05.2023

 

Klaus Muttach
Oberbürgermeister