Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Hauptschöffen und Ersatzschöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.

Der Gemeinderat Sasbachwalden hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Hauptschöffen und Ersatzschöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.

 

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Absatz 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen. Die Vorschlagsliste liegt deshalb in der Zeit vom 21.04.2023 bis zum 02.05.2023 im Rathaus Sasbachwalden, Kirchweg 6, Zimmer E 14, zu jedermanns Einsicht auf. Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).