Haushaltssatzung des Abwasserverbands Sasbachtal für das Haushaltsjahr 2023

Das Landratsamt Ortenaukreis -Kommunalamt- bestätigte mit Schreiben vom 21.12.2022 gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO und 121 Abs. 2 GemO die Gesetzmäßigkeit der von den Verbandsmitgliedern in der Sitzung vom 14.12.2022 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

Genehmigt wurde auch die in der Haushaltssatzung des Abwasserverbands vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 400.000 €. Gleichzeitig wurde der in der Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 250.000 € gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 16.01.2023 bis 24.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Sasbach, 77880 Sasbach, Kirchplatz 4, Zimmer 3.5, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung wird hiermit aufgrund der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Sasbachwalden in der Fassung vom 14.09.2022 durch Veröffentlichung auf der Homepage www.gemeinde-sasbachwalden.de am 11.01.2023 öffentlich bekanntgegeben.