Bekanntmachungen vom 22.12.2017

Bebauungsplan "Anima Tierwelt Breitenbrunnen" und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Gemeinde Sasbachwalden (Ortenaukreis) - Inkrafttreten

Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbachwalden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.02.2017 den Bebauungsplan "Anima Tierwelt Breitenbrunnen" mit Umweltbericht nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen. Die Genehmigung durch das Landratsamt Ortenaukreis erfolgte mit Schreiben vom 16.03.2017.

Der Geltungsbereich umfasst Flächen im Osten der Gemarkung von Sasbachwalden nahe der Schwarzwaldhochstraße B 500 und der Hornisgrinde. Das Planungsgebiet erstreckt sich von der Landesstraße L 86 im Norden bis zur Tiroler Hütte im Süden einschließlich der vorhandenen Wirtschafts- und Wanderwege. An der L 86 werden die künftigen Parkplatzflächen in das Planungsgebiet mit einbezogen. Maßgebend ist die Abgrenzung im Zeichnerischen Teil des Bebauungsplans i.d.F. v. 01.02.2017.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Anima Tierwelt Breitenbrunnen" sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung mit Umweltbericht und mit sämtlichen Bestandteilen kann während den üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Sasbachwalden, Zimmer E 14 eingesehen werden.

Jedermann kann den Bebauungsplan einschl. der Begründung mit Umweltbericht und der örtlichen Bauvorschriften einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 – 3 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang bei der Änderung dieses Bebauungsplans sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB und § 4 Abs. 4  GemO unbeachtlich, wenn

–      die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres und

–      Mängel des Abwägungsvorgangs nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuches über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) im Falle der Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmung zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Auf den Anschlag an der Bekanntmachungstafel des Rathauses Sasbachwalden wird verwiesen.

 

Energiewerk Ortenau Verwaltungs-GmbH

Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

Illenauer Allee 73, 77855 Achern

Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 der Energiewerk Ortenau Verwaltungs-GmbH und der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

Gemäß § 105 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geben wir bekannt, dass die jeweils zuständigen Gesellschafterversammlungen der Energiewerk Ortenau Verwaltungs-GmbH und der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 05.07.2017/08.11.2017 die Jahresabschlüsse 2016 festgestellt und hierzu folgende Beschlüsse gefasst haben:

1. Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Energiewerk Ortenau Verwaltungs-GmbH

Der Jahresabschluss 2016 wird festgestellt.

Der Lagebericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht der Abschlussprüfer werden zur Kenntnis genommen.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.318,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnvortrag der Gesellschaft beträgt damit 9.676,84 €

2. Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

Der Jahresabschluss 2016 wird festgestellt.

Der Lagebericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht der Abschlussprüfer werden zur Kenntnis genommen.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.312.315,58 €  wird auf das gesamthänderisch gebundene Rücklagenkonto gebucht. Die Ausschüttung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses 2017 voraussichtlich im Juli 2018.

Die mit den Jahresabschlussprüfungen beauftragten Abschlussprüfer haben für die jeweiligen Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 sowie für die Lageberichte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Energiewerk Ortenau Verwaltungs-GmbH und der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG liegen in der Zeit vom 08.01.2018 bis einschließlich 16.01.2018 im Rathaus Illenau, Zimmer 239, Illenauer Allee 73, 77855 Achern, öffentlich aus.

 

Abwasserverband Sasbachtal

Einladung zur 118. öffentlichen Sitzung des Abwasserverbandes Sasbachtal

am Donnerstag, 11. Januar 2018 um ca.10:45 Uhr im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung, im Ratssaal der Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 1a

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.         Wahl des Verbandsvorsitzenden des Abwasserverbandes Sasbachtal

            Az.: 708.14

2.         Beratung und Beschlussfassung von Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018 (s. Anlage)

            Az.: 708.161

3.         Verschiedenes

 Az. 708.19

gez.  Schuchter, Stellvertretende Verbandsvorsitzende

 

Städtebaulicher Wettbewerb im Kirchweg/Talstraße

Die Gemeinde Sasbachwalden beabsichtigt eine städtebauliche Neuordnung sowie eine Freiflächenplanung für die Gestaltung des öffentlichen Raumes rund um das Rathaus und die Kirche. Hierfür lobt die Gemeinde einen nichtoffenen Planungswettbewerb nach RPW 2013 und §17 VgV mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus. Insgesamt 18 Teilnehmer werden zugelassen, hiervon wurden bereits 5 Teilnehmer gesetzt.

Gegenstand des Wettbewerbes ist eine städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung im Bereich des Kirchweges. Auf Grund der besonderen Bedeutung und Lage des Standortes werden qualitativ hochwertige Lösungsansätze gesucht.

Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Stadtplaner in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Eine Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplaner wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

Bewerbungsbeginn                                 22.11.2017

Bewerbungsende                                    22.12.2017 12:00 Uhr

Ausgabe der Unterlagen                         12.01.2018

Abgabe der Wettbewerbsbeiträge         20.03.2018                                                                

Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsformulars möglich. Dieses Formular sowie weitere Informationen stehen interessierten Teilnehmern zum Download bereit unter www.steg.de.

Bürger-Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Bereiche „Schönbüch, Hagenberg und untere Bergstraße“. Nach dem Bürger-Dialog im „Grünen Baum“, Brandmatt, lädt nun Bürgermeisterin Sonja Schuchter die Bürgerinnen und Bürger der Bereiche „Schönbüch, Hagenberg und untere Bergstraße“ ebenfalls ganz herzlich zu einem gemeinsamen Gesprächsaustausch ein. Dieser Dialog findet am Samstag, 30. Dezember um 14:00 Uhr im Gasthaus Bischenberg statt. Neben Informationen der Verwaltung, können die Anwesenden Wünsche und Anregungen geben.

Auch für die Bereiche „Hörchenberg, Bischenberg und Murberg“ sowie die Bereiche „Sandweg, Büchelbach und Eichwald“ werden in den nächsten Wochen von Bürgermeisterin Sonja Schuchter Bürger-Dialoge angeboten. Die Termine werden zeitnah bekanntgegeben.

 

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2018 ist der 01.01.2018

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2017 versandt.

Sollten Sie bis zum 01.01.2018 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2018 meldepflichtig.

Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2018 einen Meldebogen.

Meldepflichtige Tiere sind:     Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet), Hühner, Truthühner/Puten

Nicht zu melden sind:          Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.

Nicht meldepflichtig sind u.a.:        Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten

Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner.

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung.Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort.

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2018 selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.

Für Bienenhalter die Mitglied in einem Imkerverein sind, der dem Badischen oder Württembergischen Landesverband angeschlossen ist, besteht für die dort gemeldeten Bienenvölker keine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Diese werden direkt vom Landesverband gemeldet. Die Nachmeldung nach § 4 Abs. 1 hat beim jeweiligen Imkerverein zu erfolgen (siehe Beitragssatzung www.tsk-bw.de)

Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.

Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de,

Internet: www.tsk-bw.de

 

Sasbachwaldener Geschenkgutscheine. Suchen Sie ein besonderes Weihnachtsgeschenk? Dann ist unser „Sasbachwaldener Einkaufsgutschein“ genau das Richtige. Er enthält einen Wert von 15 € und ist bei 28 Betrieben und Restaurants in Sasbachwalden einzulösen. Unser Gutschein kann bei der Tourist-Info und im Rathaus erworben werden.

 

Landesfamilienpass 2018: Ab sofort gibt es die neuen Gutscheinkarten 2018 für den Landesfamilienpass. Den Landesfamilienpass können Familien beantragen, die

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
  • SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Der Landesfamilienpass sowie die Gutscheinkarten können im Rathaus beantragt werden.

 

Abfuhrtermine Müllabfuhr. Der Müllkalender für die Tonnenleerung wird gemeinsam mit den gelben Säcke aktuell durch die Jugendfeuerwehr an alle Haushalte verteilt. Nach Beendigung dieser Verteilung liegen die Müllkalender ab Mitte/Ende Dezember wieder im Rathaus zu Abholung bereit.

Auch der Jahresplaner für 2018 wird dieses Jahr wieder verteilt. Wer noch ein weiteres Exemplar braucht oder keinen bekommen hat, kann den Kalender ab Januar im Rathaus abholen.

 

Weihnachtsbeleuchtung. Um eine einheitliche Brennzeit über Advent und Weihnachten zu gewährleisten, schlägt die Gemeindeverwaltung folgende Brennzeiten vor: Ab dem 1. Advent bis zum Dreikönigstag ca. 16:30 – 23:00 Uhr. Sofern ein Eigentümer die Beleuchtung auch in den Morgenstunden einschalten will, liegt dies im Ermessen eines jeden selbst.

 

Umbaumaßnahmen beim Hotel Restaurant „Engel“

Die Gemeindeverwaltung informiert, dass im Zuge anstehender Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Hotel Restaurant „Engel“ in den kommenden Monaten mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Um die Aufstellung eines Baukranes in der Talstraße/Hauptstraße zu vermeiden, muss aufgrund der beengten Platzverhältnisse mit der Aufstellung eines Baukrans und Materialcontainern auf die Straße „Engelweg“ ausgewichen werden. Dadurch wird es im Laufe dieses Jahres verschiedentlich zu einer kurzzeitigen Straßensperrung im „Engelweg“, voraussichtlich im Laufe des Januars 2018 für mehrere Monate zu einer vollständigen Straßensperrung des „Engelweg“ – jeweils auf Höhe des Betriebes - kommen. Eine Befahrung des Engelwegs bis zum Anwesen Talstraße 1 ist möglich. Eine Umleitung wird über die Königsrainstraße ausgeschildert. Die Anwohner werden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen gebeten.

Weiteren Wohnraum für Flüchtlinge in Sasbachwalden gesucht

Die Gemeinde Sasbachwalden sucht weiterhin Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Miete oder zum Kauf. Die Miete in ortsüblicher Höhe wird je nach Status der Flüchtlinge vom Landratsamt/Kommunaler Arbeitsagentur bzw. von der Gemeinde übernommen. Angebote und gerne weitere Infos hierzu an Hauptamtsleiter Jürgen Zeilfelder, Tel. 07841/64079-17, j.zeilfelder@sasbachwalden.de oder Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden.

 

Winterdiensttelefon. In der kommenden Wintersaison hat die Gemeinde Sasbachwalden für alle Bürgerinnen und Bürger ein Winterdiensttelefon eingerichtet. Die Telefonnummer des Winterdiensttelefons lautet 07841/665395.

 

Öffnungszeiten im Rathaus über die Feiertage. Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

 

Die Gemeinde Sasbachwalden wünscht Ihren Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr.

 

 

Sonja Schuchter, Bürgermeisterin

 

Bitte beachten Sie unsere Homepage: www.gemeinde-sasbachwalden.de

und den Aushang an der Rathaustafel

 

 

Nordic Walking: immer dienstags ab 10.00 Uhr freies Nordic Walking ohne Anleitung. Treffpunkt: Kurhaus „Zum Alde Gott“.

 

Notizen der Chorgemeinschaft

Der Kinderchor probt mittwochs von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr. In den Ferien sind keine Proben.

Die Jugendchorprobe ist donnerstags von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Änderungen werden gesondert mitgeteilt. In den Ferien sind keine Proben.

Die 1. Probe im Jahr 2018 ist am 09. Januar 2018 in Sasbachwalden. Der Frauenchor beginnt um 19.30 Uhr, der Männerchor kommt um 20.00 Uhr dazu.

Wir bedanken uns herzlich bei Allen die uns durch das Jahr begleitet und unterstützt haben. Wir wünschen Ihnen eine frohe und friedliche Weihnachtszeit und ein gesegnetes Jahr 2018.

 

Schwarzwaldverein Sasbach-Obersasbach

Sonntag, 07.01.2018 - Willkommen im neuen Wanderjahr

Wir treffen uns um 13 Uhr am Lenderparkplatz in der Friedhofstrasse zur ersten Wanderung im neuen Jahr. Wir werden in Lauf und Umgebung frische Winterluft schnuppern und abschließend in einer Gaststätte einkehren. Die Wegstrecke beträgt ca 10 km und ca 200 Höhenmeter (je nach Wetterlage) bei 2,5 Std Gehzeit. Nähere Infos bei Marina und Thomas Mayer Telefon 07841/280159.

 

Auf Stadterkundung in Germersheim.

Der Schwarzwaldverein Achern fährt am Samstag, den 13.01. zu einer Stadtbesichtigung nach Germersheim. Germersheim war in seiner Geschichte auch schon Hauptstadt des französischen Departements Mont Tonnerre (Donnersberg). Zu diesen Themen und mehr, erhalten die Teilnehmer bei einem Stadtrundgang Erläuterungen durch einen kundigen Stadtführer. Das Mittagessen und Zeit zur freien Verfügung schließen sich an. Die Teilnehmer treffen sich um 07:50 Uhr vor dem Bahnhof in Achern. Eine Anmeldung bei der Tourist-Info im Rathaus am Markt ist bis zum 08.01. erforderlich. Gäste sind willkommen. Auskünfte erteilt Wanderführer Bernard Kehres Tel. 07841-5527.

 

Mittwoch, 17. Januar – In heimischen Gefilden

Am Mittwoch, den 17. Januar 2018 beginnt unsere Seniorengruppe das Wanderjahr. Die erste kleine Wanderung wird in heimischen Gefilden stattfinden, ebenso die Schlusseinkehr. Treffpunkt um 14:30 Uhr am Parkplatz 'Kleiner Winkel' in Sasbach. Mitglieder und Gäste sind dazu herzlich willkommen.

 

Jeden Dienstag: Nordic Walking

Unsere Nordic Walker treffen sich an jedem Dienstag am Parkplatz der Heimschule Lender, Sasbach. Nähere Infos bei Karin Faißt (Tel: 07841-29456) Mitglieder und Gäste sind dazu willkommen.

 

Schwarzwaldverein Achern

Auf Stadterkundung in Ettlingen.

Am Samstag, den 20.01. fährt der Schwarzwaldverein Achern zur Stadterkundung nach Ettlingen. Am Fuße des Nordschwarzwaldes und am Eingang zum Albtal liegt die malerisch gelegene Stadt Ettlingen mit ihrer sichtbaren badischen Zeitgeschichte. Den Teilnehmern wird bei einer kundigen Stadtführung alles Wissenswerte näher gebracht. Das Mittagessen und Zeit zur freien Verfügung schließen sich an. Die Teilnehmer treffen sich um 08.15 Uhr vor dem Bahnhof in Achern. Eine Anmeldung bei der Tourist-Info im Rathaus am Markt istbis zum 15.01. erforderlich. Gäste sind willkommen. Auskünfte erteilt Wanderführer Bernard Kehres Tel. 07841-5527.

 

Monatstreff des Schwarzwaldvereins Achern 

Die Senioren des Schwarzwaldvereins Achern treffen sich am 05. Januar 2018, um 18.00 Uhr zu einem gemütlichen Beisammensein im Gasthaus „Zur Hoffnung“ in Achern. Auskünfte erteilt Gerti Eichholz, Tel. 07841/3919

 

Gastschülerprogramm

Ganz dringend suchen Schüler aus Lateinamerika die Gastfamilien!

Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Brasilien, Argentinien und Mexiko im kommenden Jahr sucht die DJO -  Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben.

Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Brasilien/Sao Paulo vom 13.01.2018–01.03.2018, Argentinien vom 17.01.2018–09./10.02.2018 und Mexiko/Guadalajara vom 21.01.2018–28.03.2018.

Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 13 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache.

Ein Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne

Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy0172-6326322,

Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon0711-6586533,                    

Fax 0711-625168, e-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de.