Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)
Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans der VVG im Bereich „Klostergarten" und "Gartenstraße" auf der Gemarkung Sasbach und Obersasbach
hier: Bekanntmachung der Einleitung der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (VVG) mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Die Flächennutzungsplanänderung ist erforderlich für die Darstellung von Wohnbaufläche im Bereich des geplanten Vorhabens im Bereich „Klostergarten“ in Obersasbach. Gleichzeitig erfolgt im Bereich „Gartenstraße“ die Herausnahme von Wohnbaufläche im Rahmen eines Flächentausches. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der abgedruckten (unmaßstäblichen) Planskizze.
Zur Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene veröffentlicht. Im gleichen Zeitraum werden auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angehört.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum beim Rathaus Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, Hauptamt, Zimmer E14 sowie in den drei anderen Mitgliedskommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, Lauf, Sasbach in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus.
HINWEIS: Am 02. und 05.01.2026 ist das Rathaus der Gemeinde Sasbachwalden geschlossen. Die Einsichtnahme ist aufgrund dessen an diesen Tagen nur digital möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen elektronisch (per E-Mail an: stellungnahmen@achern.de), schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift bei den Gemeinden vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.
Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Achern 28.11.2025
Manuel Tabor
Oberbürgermeister