Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)
Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans der VVG für einen Teilbereich des Gebiets „Hodapp“, Gemarkung Achern-Großweier
hier: Veröffentlichung/ Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (VVG) mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden hat am 20.11.2025 den Entwurf der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans „Hodapp“ in Achern-Großweier gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans dient der Schaffung von den planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes. Die punktuelle Teiländerung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des dazugehörigen Bebauungsplans „Hodapp“ erfolgen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der abgedruckten (unmaßstäblichen) Planskizze.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Hodapp“ in Achern-Großweier wird mit Begründung, Abwägungstabelle zur Frühzeitigen Beteiligung und Umweltbericht in der Zeit vom
01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene veröffentlicht. Im gleichen Zeitraum werden auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angehört. Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum beim Rathaus Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, Hauptamt, Zimmer E14 sowie in den drei anderen Mitgliedskommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, Lauf, Sasbach in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus.
HINWEIS: Am 02. und 05.01.2026 ist das Rathaus der Gemeinde Sasbachwalden geschlossen. Die Einsichtnahme ist aufgrund dessen an diesen Tagen nur digital möglich.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden Arten umweltbezogener Informationen.
Entwurf des Umweltberichts:
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Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt:
Grünlandbestände, wertgebende Heuschreckenart, wertgebende Tagfalter-Arten, Obstbäume als Bruthabitat für höhlenbrütende Vogelarten wie Blaumeise und Kohlmeise - Schutzgut Boden und Fläche: Bodenwert, Versiegelung, Bodenfunktion
- Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächenwasserabfluss, Überflutungsflächen,
- Schutzgut Klima und Luft: Kaltluftentstehung, keine wesentlichen Kaltluftströme
- Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen und Arbeiten, keine Bedeutung für Erholung, Anlagen- und Verkehrslärm
- Schutzgut Landschaft: Streuobstbestände, Gehölze, Einbindung in die Landschaft
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Kulturgüter, Ver- und Entsorgungsleitungen
- Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: keine Wechselwirkungen
Stellungnahmen:
- Oberflächennahe Geothermie – Wärme aus erneuerbarer Energie
- Flächeninanspruchnahme von Boden - Bodenschutz
- Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen
- Überprägte Böden – Veränderung der Bodenstruktur, Verdichtung
- Überflutung bei extremen Hochwasserereignissen
- Verlust von Retentionsvolumen
- Lokaler Wasserhaushalt – Wasserhaushaltsbilanz
- Schadstoffeintrag
- Grundwasserneubildung
- Begleitgrünflächen
- Biotopverbundplanung – blütenreiche Nasswiese
- Immissionsschutz – Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
- Altlasten
- Abfallverwertungskonzept
Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen elektronisch (per E-Mail an: stellungnahmen@achern.de), schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift bei den Gemeinden vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.