Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)

Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans der VVG für einen Teilbereich im Gewann Brachfeld in Achern

hier: Veröffentlichung/ Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (VVG) mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden hat am 20.11.2025 den Entwurf der Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans für einen Teilbereich im Gewann Brachfeld in Achern gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 

Die Flächennutzungsplanänderung ist erforderlich zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte städtebauliche Neuordnung des Gebiets. 

Die punktuelle Teiländerung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des dazugehörigen Bebauungsplans „Brachfeld II“ erfolgen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der abgedruckten (unmaßstäblichen) Planskizze.

Geltungsbereich_FNP Brachfeld_Offenlage

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für einen Teilbereich im Gewann Brachfeld in Achern wird mit Begründung, Abwägungstabelle zur Frühzeitigen Beteiligung und Umweltbericht in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene veröffentlicht. Im gleichen Zeitraum werden auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angehört.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum beim Rathaus Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, Hauptamt, Zimmer E14 sowie in den drei anderen Mitgliedskommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, Lauf, Sasbach in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus.

HINWEIS: Am 02. und 05.01.2026 ist das Rathaus der Gemeinde Sasbachwalden geschlossen. Die Einsichtnahme ist aufgrund dessen an diesen Tagen nur digital möglich.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Umweltbericht (Bresch, Henne, Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbH (bhmp) – Stand: 02.10.2025) sowie die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

  • Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Arbeiten, Erholung, Gesundheit, Lärm und Schadstoffe
  • Schutzgut Boden und Fläche: Bodentypen, Versiegelung, Wertigkeit als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Bodenfunktionen, Schadstoffimmissionen, Altlasten/Altstandorte, Kampfmittel, Bodenschutz (auch Stellungnahme RP Freiburg - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau / LRA Ortenaukreis, Landwirtschaftsamt / LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz / Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.)
  • Schutzgut Wasser: Grundwasser, Überflutungsgebiete, Wasserschutzgebiete, Gewässer (auch Stellungnahme LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz)
  • Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung, Luftqualität
  • Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt: bestehende gesetzlich geschützte Biotope, Biotop- und Nutzungstypen, Untersuchung Avifauna (Diverse Vogelarten u.a. Bluthänfling, Haussperling, Klappergrasmücke, Star), Reptilien (Mauereidechse, Zauneidechse), Biotopverbund
  • Schutzgut Landschaft: Einbindung in die Landschaft
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Potentiale vorhanden
  • Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Boden/Grundwasser/Klima/Landschaftsbild

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen elektronisch (per E-Mail an: stellungnahmen@achern.de), schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift bei den Gemeinden vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.

Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Achern, 28.11.2025

Manuel Tabor
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft