Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden (VVG)
Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern im Bereich „Brandmatt Nord“ in Sasbachwalden
hier: Genehmigung
Das Regierungspräsidium Freiburg hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwal-tungsgemeinschaft Achern (VVG) mit den Gemeinden Lauf, Sasbach und Sasbachwalden am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „Brandmatt Nord“ der Gemarkung Sasbachwalden mit Bescheid vom 24.10.2025 (Aktenzeichen 21-2511-53/15) genehmigt.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Bau-gesetzbuch (BauGB) wirksam.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist der Lageplan in der Fassung vom 07.04.2025 maßgebend.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans kann einschließlich der Begründung und der zusammen-fassenden Erklärung bei der Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, Haupt-amt, Zimmer E14 eingesehen werden. Bei den drei anderen Mitgliedskommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, Lauf und Sasbach kann in den Räumen der jeweiligen Gemeinde-verwaltung ebenfalls Einsicht in die Unterlagen genommen werden.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah-rens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich wer-den, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber einem Mitglied der VVG unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden.
Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Achern, 14.11.2025
Manuel Tabor
Oberbürgermeister
bereitgestellt 14.11.2025