Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
Bekanntgabe von Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung
Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Errichtung von 2 Wohncontainern aus Stahl für Erntehelfer, Flst. Nr. 675, Auf der Eck 4, 77887 Sasbachwalden)
Dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB zugestimmt. Im Hinblick auf die Gestaltungsvorgaben der Ortsbausatzung Sasbachwalden werden die erforderlichen Befreiungen von der Ortsbausatzung unter dem Gesichtspunkt erteilt, dass die Container am geplanten Aufstellungsort nicht von der öffentlichen Verkehrsfläche und auch nicht vom oberhalb verlaufenden Premium-Wanderweg unmittelbar einsehbar sind. Ferner erfolgt die Zustimmung unter dem Gesichtspunkt, dass mit der Zustimmung die Landwirtschaft unterstützt wird.
Annahme von Spenden
Die Entgegennahme der aufgeführten Spenden wird genehmigt.
Datum | vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) | Zuwendungsgeber/-in (Name, Anschrift) | Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro | von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck | Hinweis Geschäftsbeziehung |
28.12.2020 |
Gemeinde Sasbachwalden Bürgermeisterin Sonja Schuchter |
Hans Christoph Freiherr Roeder von Diersburg | 150,00€ | Spende für Heimatpflege Brigittenschloss | Keine |
28.01.2021 |
Gemeinde Sasbachwalden Bürgermeisterin Sonja Schuchter |
Fa. Henkelmann GmbH
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1.000,00€ | Spende „Projekt Sitzgruppe Bushaltestelle Brandmatt“ | Keine |
Einbringung des Haushalts 2021 der Gemeinde und der Gemeindewerke
Bauantrag (Neugestaltung der Außenanlage Flst. Nr. 1341/7, Langert 1, 77887 Sasbachwalden)
Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanes „Obere und Untere Langert, Brandbach und Auf dem Werth“ zugestimmt.
Bauvoranfrage (Neubau Terrassenanlage mit Pergola und Pool, Flst. Nr. 108/5, Am Kirchberg 8, 77887 Sasbachwalden)
Der Bauvoranfrage wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanes „Obere und Untere Langert, Brandbach und Auf dem Wert“ zugestimmt. Hinsichtlich der teilweisen Überschreitung des Baufensters wird einer Befreiung ebenfalls zugestimmt, da es sich um untergeordnete Nebenanlagen handelt.