Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2021

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern für die Areale ‚Bühli‘ (Wohnbaufläche) und ‚Gallenbühnd‘ (Fläche für Landwirtschaft) in Achern-Mösbach

hier: Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss –

  • Annahme der Behandlung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen
  • Annahme des Entwurfes der Flächennutzungsplanteiländerung und Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern,

  1. die Behandlung der während der frühzeitigen Beteiligungen eingegangen Anregungen anzunehmen,
  2. dem Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung für die Teilbereiche ‚Bühli‘ (Wohnbaufläche) und ‚Gallenbühnd‘ (Fläche für Landwirtschaft) in Achern-Mösbach zuzustimmen und
  3. die Geschäftsstelle der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zu beauftragen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanteiländerung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Einleitung eines Verfahrens zur Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der VVG Achern für das Areal „Neues Dorfzentrum Önsbach“ (gemischte Baufläche) in Achern-Önsbach

hier: Empfehlungen an den Gemeinsamen Ausschuss – Einleitungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, das Verfahren zur Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich ‚Neues Dorfzentrum Önsbach“ (Gemischte Baufläche) einzuleiten.

 

Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes "Ortsmitte"

Der Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen für ein Anwesen im Guthaltweg mit einem maximalen Zuschussbetrag von 7.497,-- € wird zugestimmt.

 

 

Außenbereichssatzung „Am Hohacker“

1. Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - hier 2. Offenlage

2. Satzungsbeschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen/Anregungen, die im Zuge der 2. Offenlage vorgetragen wurden, entsprechend der den Sitzungsunterlagen beigefügten Abwägungstabelle Stand 17.05.2021 berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
  2. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.
  3. Die Außenbereichssatzung „Am Hohacker“ in der Fassung vom 17.05.2021 wird nach §§ 35 Abs. 6, 13, 10 Baugesetzbuch i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
  4. Die zusammen mit der Außenbereichssatzung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 17.05.2021 werden nach § 74 Landesbauordnung i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.