Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2021

Bebauungsplan Sandweg II - Billigung des Städtebaulichen Entwurfs als Grundlage für die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit

  1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Sandweg II" mit örtlichen Bauvorschriften durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Sandweg II" ist im beigefügten Übersichtsplan vom 06.12.2019 zeichnerisch dargestellt.

     Übersichtsplan  (pdf - 1,03 MB)

  2. Der Gemeinderat billigt den städtebaulichen Entwurf in der Fassung vom September 2021 als Grundlage für die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.

 

Auftragsvergabe für den Abbruch des Antiquariats, Talstraße 29a

Der Gemeinderat erteilt der Fa. K-Bau den Auftrag für den Abbruch des Antiquariats sowie den erforderlichen Verbauarbeiten entlang des Kirchwegs.