Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der aufgeführten Spenden wird genehmigt:

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Zuwendungsgeber/-in (Name, Anschrift) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck

Hinweis

Geschäftsbeziehung

01.02.2021 Gemeinde Sasbachwalden Bürgermeisterin Sonja Schuchter Sparkasse Offenburg/Ortenau    500,00 € Spende für den Kunstpfad keine
22.02.2021 Gemeinde Sasbachwalden Bürgermeisterin Sonja Schuchter Immobilien Service Ortenau         Nadine Ellerbroek              200,00€ Spende für Außenanlage Kindergarten/Grundschule Keine

 

Erlass der Kindergartengebühren und der Gebühren für die Schulkindbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Kindergartengebühren und die Gebühren für die Schulkindbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021 erlassen werden, soweit nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

Für die Notbetreuung gilt die Regelung der hälftigen Gebühren bei Inanspruchnahme von bis zu 2 Tagen in der Woche, der volle Gebührensatz bei mindestens 3 Tagen Betreuung pro Woche.

 

Vorstellung des geplanten Kindergartenanbaus durch den Architekten Jürgen Sauer

Der vorliegenden Planung des Architekten Sauer für den Kindergartenanbau wird zugestimmt und soll als Grundlage für den zu stellenden Bauantrag verwendet werden.

 

Bauantrag  (Neugestaltung der Außenanlage mit Carport, Flst. Nr. 1341/3, Langert 3, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanes „Obere und Untere Langert, Brandbach und Auf dem Wert“ zugestimmt.

 

Bauvoranfrage  (Errichtung/Neubau eines Schuppens zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie überdachter Arbeitsplatz zum Sägen und Spalten von Brennholz)

Der Bauvoranfrage wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt. 

Hinsichtlich der laut Ortsbausatzung vorgegebenen Dachneigung wird aufgrund des landwirtschaftlichen Charakters des Gebäudes einer Abweichung auf 22 Grad gemäß den vorliegenden Planunterlagen zugestimmt. 

Hinsichtlich der Gestaltung der Außenwände geht die Gemeinde davon aus, dass die Vorgaben der Ortsbausatzung eingehalten bzw. im Bauantrag berücksichtigt werden.

 

Änderung der Schwimmbad-Satzung zur Ermöglichung von Jahreskarten für Früh- und Spätschwimmer

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Sasbachwalden (Freibad) – Freibadgebührensatzung (FbgS).

 

Verabschiedung des Haushalts der Gemeinde und der Gemeindewerke 2021

  1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden gemäß dem vorliegenden Entwurf beschlossen.
  2. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Sasbachwalden für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß dem vorliegenden Entwurf beschlossen.