Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Annahme von Spenden
Die Entgegennahme der aufgeführten Spende wird genehmigt:
Datum | vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) | Zuwendungsgeber/-in (Name, Anschrift) | Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro | von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck | Hinweis Geschäftsbeziehung |
12.08.2021 | Gemeinde Sasbachwalden Bürgermeisterin Sonja Schuchter | dm-drogerie markt GmbH + Co.KGAm dm-Platz 176227 Karlsruhe | MR Sanicom, Spucktests im 5er-Gebinde, neuwertige Ware Wert 450,00 € |
Corona-Testungen in der Grundschule und dem Kindergarten Sasbachwalden | keine |
Vorstellung des Friedhofskonzepts mit zusätzlichen Bestattungsmöglichkeiten
Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten Planungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung, die Friedhofssatzung im Hinblick auf die neuen Bestattungsmöglichkeiten anzupassen. Das Planungskonzept wird insoweit abgeändert, dass das unter Ziffer 6 vorgesehene gärtnerbetreute Grabfeld „neu“ in ein Urnenrasenfeld mit größerem Abstand zwischen den Gräbern als bisher angelegt werden soll. Alle weiteren Maßnahmen werden erst bei Vorliegen der Kosten zum Haushalt 2022 beschlossen.
Bauantrag (Nutzungsänderung auf Einrichten eines Cafés in einer Kneipp-Badeanlage, Flst. Nr. 1346/20, Gaishöllpark 5, 77887 Sasbachwalden)
Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung zur Einrichtung eines Cafés in einer Kneipp-Badeanlage wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB zugestimmt.
Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Neubau Terrassenanlage mit Pergola und Pool, Flst. Nr. 108/5, Am Kirchberg 8, 77887 Sasbachwalden)
Dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanes „Obere und Untere Langert, Brandbach und Auf dem Wert“ zugestimmt. Hinsichtlich der teilweisen Überschreitung des Baufensters bezüglich Pool, Terrasse und Pergola wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ebenfalls zugestimmt.
Änderungsplan zum Bauantrag Alde Gott Winzer Schwarzwald eG, Talstraße 2, 77887 Sasbachwalden (Um- und Erweiterungsbau des Verkaufs und der Verwaltung), Flst. Nr. 520, 522/2 und 525, Talstraße 2, 77887 Sasbachwalden)
Den Änderungsplänen zum Bauvorhaben wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB zugestimmt. Die notwendigen Befreiungen von der Ortsbausatzung werden erteilt.
Die Baurechtsbehörde wird gebeten, einen Hinweis in die Nachtragsbaugenehmigung aufzunehmen, dass die im Einzelnen vorgesehene Ausführung und die eingesetzten Materialien für die Detailgestaltung der Außenfassade mit der Gemeinde abzustimmen sind.