Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 14.07.2021
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" für ein Anwesen in der Talstraße
Der Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen für ein Anwesen in der Talstaße mit einem maximalen Zuschussbetrag von 50.000,-- € wird zugestimmt.
Annahme von Spenden
Die Entgegennahme der aufgeführten Spenden wird genehmigt:
Datum | vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) | Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro | von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck | Hinweis Geschäftsbeziehung |
23.06.2021 | Gemeinde Sasbachwalden Bürgermeisterin Sonja Schuchter | 1.000,00 € | Spende für Buswartehäuschen Hörchenberg | keine |
Bebauungsplan “Hörchenberg II” 2. Teil-Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauBG) ohne Umweltbericht – Aufstellungsbeschluss, Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
Der Bebauungsplan „Hörchenberg II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht geändert.
Gegenstand der Änderung ist insbesondere die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein geplantes Bettenhaus und eine Parkebene sowie für die in den Jahren 2020/21 über Befreiungen baugenehmigte bauliche Änderungen für das Hotel-Restaurant Spinnerhof und die Korrektur/Präzisierung von verschiedenen, bislang unbestimmten Festsetzungen in den Bauvorschriften gemäß der beiliegenden Begründung vom 30.06.2021.
Der Änderungsentwurf in der Fassung vom 30.06.2021 wird gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Arbeitsvergabe zur restlichen Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED (Bauabschnitt 5)
Der Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, Bauabschnitt 5, wird an das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG Co. KG, Lahr, zum Preis von 59.338,76 € brutto erteilt. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 4.200 € zuzüglich der Honorarkosten für die fachtechnische Prüfung in Höhe von ca. 1.800 € sind – soweit aus heutiger Sicht absehbar - durch Wenigerausgaben bei der Straßenbeleuchtungsunterhaltung, notfalls durch eine Minderung der Ausgaben-Straßenunterhaltung, zu finanzieren.
Auftragsvergabe der Kanalsanierung 2021 – offene Bauweise, 1. BA in der Ortsdurchfahrt Talstraße
Die Arbeiten zur Kanalsanierung 2021 – offene Bauweise, 1. BA in der Ortsdurchfahrt Talstraße werden an die wirtschaftlichste Bieterin, Firma Huber-Bau GmbH Co, KG, zum Preis von 313.137,77 € brutto vergeben.
Datenverarbeitung der Gemeinde – EDV-Anwendungsverfahren - Öffentlich rechtlicher Rahmenvertrag mit der komm.ONE AöR, Stuttgart
Dem öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag zur Regelung des Benutzerverhältnisses zwischen der Gemeinde Sasbachwalden und der komm.ONE AöR Stuttgart wird zugestimmt und die Bürgermeisterin zur Abgabe entsprechender Erklärungen ermächtigt.
Kath. Kindergarten St. Elisabeth – Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022
Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 für den Kindergarten St. Elisabeth werden um
2,9 % erhöht und gemäß der diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Anlage festgelegt.
Festlegung von Elternbeiträgen für das Schuljahr 2021/2022 für die Schulkind- und Ferienbetreuung einschließlich Kinderferienprogramm
Die Elternbeiträge für das Schuljahr 2021/2022 für die Schulkind- und Ferienbetreuung einschließlich Kinderferienprogramm werden gemäß der beiliegenden Anlage festgesetzt.
Bauvoranfrage (Errichtung/Neubau eines Schuppens zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie überdachter Arbeitsplatz zum Sägen und Spalten von Brennholz – Änderungs-/Ergänzungsunterlagen, Flst. Nr. 375, Büchelbach, 77887 Sasbachwalden)
Der geänderten Bauvoranfrage wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt.
Hinsichtlich der laut Ortsbausatzung vorgegebenen Dachneigung wird aufgrund des landwirtschaftlichen Charakters des Gebäudes einer Abweichung auf 22 Grad gemäß den vorliegenden Planunterlagen zugestimmt.
Hinsichtlich der Gestaltung der Außenwände geht die Gemeinde davon aus, dass die Vorgaben der Ortsbausatzung eingehalten bzw. im Bauantrag berücksichtigt werden.
Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Flst.Nr. 1144/5, Am Glöckelshof 3a, Sasbachwalden)
Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB unter Befreiung von folgender Festsetzung im Bebauungsplan „Brandmatt-Süd II“ zugestimmt:
Firsthöhe 9,50 m zu Referenzhöhe Straßenmitte um 16 cm höher (9,66 m).