Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2020

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Der Gemeinderat stimmt den Rahmenbedingungen des Kaufvertrags  und damit dem Verkauf des Areals „Adler“ an Jürgen Grossmann zu.

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der in der Anlage aufgeführten Spenden wird genehmigt.

 

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck

Hinweis

Geschäftsbeziehung

07.05.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
100,00 € Bauhof Absperrmaterial Keine
29.09.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
500,00 € Spende für die Kleindenkmäler in Sasbachwalden Keine
28.10.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
5.000,00 € Spende für das Freibad Keine

 

Bauantrag im vereinfachten Verfahren  (Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Flst. Nr. 955/34, Felsenweg 8, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB unter Erteilung folgender Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hörchenberg“ zugestimmt:

  • Überschreitung der zulässigen Erdgeschossfußbodenhöhe um 0,15 m.
  • Überschreitung der zulässigen Sockelhöhe talseits um 0,45 m.
  • Unterschreitung Dachvorsprung um 0,60 m.
  • Überschreitung Höhe der Garage um 1,0 m.

 

Bauantrag (Bau einer Doppelgarage am Hang, Flst. Nr. 91/4, Talstraße 11, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt. Auf die Denkmalschutzsatzung „Gesamtanlage Sasbachwalden Ortsmitte“ sowie § 7 Absatz 2 der Ortsbausatzung (Garagentore in Massivholz oder mit Holz zu verkleiden) wird hingewiesen. Seitens der Gemeinde wird ferner angeregt, im Hinblick auf die Genehmigungspflicht für Veränderungen im Geltungsbereich der Denkmalschutzsatzung (Veränderung der Einfriedung/Grün- bzw. Freifläche, aus Sicht des öffentlichen Verkehrsraumes Abbruch der Natursteinmauer/Ersatz durch Garagenbetonwand, ggf. Gestaltung der Wandfläche) in Abstimmung mit der Gemeinde festzulegende Auflagen in die denkmalschutzrechtliche Genehmigung aufzunehmen, sodass eine gute gestalterische Lösung im Bereich der bisherigen Natursteinmauer im Hinblick auf den sensiblen, denkmalgeschützten Bereich der Ortsmitte erreicht wird.

 

Bauantrag (Einbau von Tagungsräumen und einer WC-Anlage, Flst. Nr. 967, 968, 972/1 und 972/6, Am Schloßberg 8, 77887 Sasbachwalden) – hier: Nachtragspläne

Den Nachtragsplänen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanes „Hörchenberg II, 1. Änderung“ zugestimmt. Grundlage für die Zustimmung ist ferner die mit dem Vorhabenträger abgeschlossene Vereinbarung der Gemeinde insbesondere zu Straßenbau und Leitungsverlegungen zur geplanten Unterbauung des Flurbereinigungsweges vom 30.09./13.10.2020.

 

Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
a) Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags bei der badenova AG & Co. KG
b) Änderung des Gesellschaftsvertrags der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

  1. Der Gemeinderat stimmt mit Blick auf die Stärkung und zur Ausweitung der engeren kommunalen Zusammenarbeit der Kapitalerhöhung bei der badenova AG & Co. KG um maximal 41.881.000 Euro zu und beauftragt die Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG die zum Vollzug der Entscheidung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Kommanditanteile der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für einen Betrag in Höhe von 5.888.000 Euro zu und beauftragt die Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG die zum Vollzug der Entscheidung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
  3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der badenova AG & Co. KG gemäß Anlage 2 zu und beauftragt die Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG die zum Vollzug der Entscheidung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
  4. Der Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufstockung der Kapitalerhöhung einzelner Kommanditisten erforderlichen Änderungen des Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der badenova AG & Co. KG zu und beauftragt die Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG die zum Vollzug der Entscheidung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
  5. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Änderung des Gesellschaftsvertrags  und beauftragt die Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG die zum Vollzug der Entscheidung erforderlichen Erklärungen abzugeben.