Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2020

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" für ein Anwesen in der Talstraße
Der Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen für das Anwesen in der Talstraße mit einem Zuschussbetrag von 50.000,-- € wird zugestimmt.

Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" für ein Anwesen am Werth
Der Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen für das Anwesen am Werth mit einem Zuschussbetrag von 50.000,-- € wird zugestimmt.

Ferner informierte Frau Schuchter, dass während der „sitzungslosen Zeit“ von ihr als Bürgermeisterin keine Eilbeschlüsse im Sinne der Gemeindeordnung gefasst wurden.

 

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der in der Anlage aufgeführten Spenden wird genehmigt.

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck

Hinweis

Geschäftsbeziehung

04.03.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
2.000,00 € Spende für die Sanierung eines Buswartehäuschen Brandmatt L86 Bank
14.04.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
20,00 € Spende für Mundschutzmasken Corona Keine
09.04.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
100,00 € Spende für Mundschutzmasken Corona Keine
21.04.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
40,00 € Spende für Straubenhofmühle in Sasbachwalden Keine

 

 

Satzungsänderung der „Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser“ (Wasserversorgungssatzung)

  1. Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) zu.
  2. Die in § 15 Abs. 6 der gemäß Ziffer 1 geänderten Satzung vorgesehene Härtefallregelung sieht bis auf Weiteres folgende Zuschussregelung vor:

Zur Förderung von Anschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung im Sinne des § 15 Abs. 6 Wasserversorgungssatzung ist vorgesehen, den Anschlussnehmern einen Grundbetrag von 10.000 Euro in Rechnung zu stellen und den übersteigenden Betrag der Kosten des Hausanschlusses mit 50 % seitens der Gemeinde unter Einfluss in die Wassergebührenkalkulation zu bezuschussen.

 

 

Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Neubau Saunahaus mit Pool, Flst. Nr. 1153, Brandmatt 33, 77887 Sasbachwalden)

Dem Neubau eines Saunahauses mit Pool wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB zugestimmt.

Hinsichtlich der laut Ortsbausatzung vorgegebenen Dachneigung wird aufgrund der städtebaulich untergeordneten Bedeutung des Saunahauses (Größe) der Abweichung auf 32 Grad gemäß den vorliegenden Planunterlagen zugestimmt.

Der Bauvoranfrage wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB unter Erteilung folgender Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hörchenberg“ zugestimmt:

 

 

Bauvoranfrage  (Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Flst. Nr. 955/34, Felsenweg 8, 77887 Sasbachwalden)

  • Überschreitung der zulässigen Erdgeschossfußbodenhöhe um 0,15 m.
  • Überschreitung der zulässigen Sockelhöhe talseits um 0,45 m.
  • Unterschreitung Dachvorsprung um 0,60 m.
  • Überschreitung Höhe der Garage um 1,0 m.

 

 

Streckenergänzung sowie Anlegen einer Skill Area durch den Bikesport Sasbachwalden e.V.

Der Gemeinderat stimmt den geplanten Maßnahmen im Hinblick auf Streckenänderungen und die Skill Area zu und beauftragt die Verwaltung, die forstlichen Genehmigungen in Abstimmung mit dem Bikesport Sasbachwalden e.V. einzuholen.