Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2020

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der aufgeführten Spenden wird entsprechend der Anlage genehmigt.

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck

Hinweis

Geschäftsbeziehung

15.09.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
150,00 € Spende für die Sanierung der Toiletten in der Grundschule Keine
16.09.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
2.250,00 € Spende für die Sanierung der Toiletten in der Grundschule Firma
16.09.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
3.225,00 €

Spende für die Sanierung der Toiletten in der Grundschule

(75 Arbeitsstunden a´ 43€)

Firma

 

Außenbereichssatzung „Am Hohacker“ - Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Offenlage)

Die während der Offenlage aus der Öffentlichkeit, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Außenbereichssatzung Stand 29.10.2018 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind geprüft und behandelt worden und werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander aus den von der Verwaltung dargelegten Gründen gemäß der Abwägungstabelle vom 25.08.2020 teilweise berücksichtigt. Die Abwägung zur Stellungnahme des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht (auf Seite 4 der Abwägungstabelle) sowie der IHK (auf Seite 7/8 der Abwägungstabelle) wird textlich dergestalt geändert, dass eine ergänzende Untersuchung zu Beeinträchtigungen/Auswirkungen der Lärmimmissionen aufgrund der Nähe zum Erlebnisbad, Kurhaus und Tourist-Info sowie Kurpark-Pavillon im weiteren Verfahren vorgenommen wird. Die Kosten der Untersuchung hat der Vorhabenträger zu tragen.

 

Bauantrag (Bauantrag im vereinfachten Verfahren Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr.  2670, Michelbach 21, 77887 Sasbachwalden)

Vom Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanes „In den Höfen II“ mit Bedenken Kenntnis genommen.

 

Bauantrag  (Umnutzung der Gewerbefläche im Erdgeschoss zu einem Seminarraum mit Schwerpunkt Kochkurse, Flst. Nr. 9, Talstraße 39, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag auf Nutzungsänderung im Erdgeschoß wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt.

 

Bauvoranfrage  (Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern, Flst. Nr.  172/5, Sandweg, 77887 Sasbachwalden)

Der Bauvoranfrage wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanes „Klausmatten“ nicht zugestimmt, da es sich nicht um Wohnungen im Sinne der Ziffer 2.1 der Bauvorschriften handelt (Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter).

 

Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Umbau/Erweiterung Einfamilienhaus, Flst. Nr. 1035, Schönbüchstraße 12a, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt.

 

Bauantrag im vereinfachten Verfahren  (Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte zu Büroräumen, Flst. Nr. 1914, Talstraße 15, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte zu Büro-, Besprechungs- und Teeküchenräumen einschließlich WC’s und Lagerräumen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt.

 

Feststellung der Eröffnungsbilanz für die Gemeinde und die Gemeindewerke

1. Auf Grund von § 95 und 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Sasbachwalden fest:

3.1  Immaterielles Vermögen von 59.649,89 €
3.2  Sachvermögen von 25.222.845,17 €
3.3  Finanzvermögen von 2.766.502,17 €
3.4  Abgrenzungsposten von 59.358,07 €
3.5  Nettoposition von 0,00 €
3.6  Gesamtbetrag auf der Aktivseite
       (Saldo 3.1 bis 3.5) von
28.108.355,30 €
3.7  Basiskapital von 13.705.803,17 €
3.8.  Rücklagen von 0,00 €
3.9   Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses von 0,00 €
3.10 Sonderposten von 6.273.635,32 €
3.11 Rückstellungen von 0,00 €
3.12 Verbindlichkeiten von 7.955.862,92 €
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von 173.053,89 €
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite        
      (Saldo 3.7 bis 3.13) von
28.108.355,30 €

 

2. Auf Grund von § 95 und 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz für die Gemeindewerke fest:

3.1  Immaterielles Vermögen von 135,00 €
3.2  Sachvermögen von 3.631.382,53 €
3.3  Finanzvermögen von 628.512,32 €
3.4  Abgrenzungsposten von 0,00 €
3.6  Gesamtbetrag auf der Aktivseite
       (Saldo 3.1 bis 3.4) von
4.260.029,85 €
3.7  Eigenkapital von 1.049.603,35 €
3.8.  Rücklagen von 0,00 €
3.9   Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses von 0,00 €
3.10 Sonderposten von 245.451,00 €
3.11 Rückstellungen von 4.140,00 €
3.12 Verbindlichkeiten von 2.960.835,50 €
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 €
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite
         (Saldo 3.7 bis 3.13) von
4.260.029,85 €